Hinweis auf
Verstoß geben
Wenn Ihnen im Umfeld des SkF Eichsfeld etwas auffällt, das gegen Regeln oder Gesetze verstößt, können Sie hier einen Hinweis geben. Dafür gibt es einen geschützten Meldeweg, der Vertraulichkeit sicherstellt und Hinweisgebende schützt.
Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebenden Personen im SKF e.V. Eichsfeld
Im Juli 2023 ist in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt, wie Hinweise auf Rechtsverstöße oder schwerwiegende Regelverstöße im beruflichen Umfeld sicher gemeldet werden können und wie Hinweisgebende vor Benachteiligung geschützt werden. Der SkF e.V. Eichsfeld bietet dafür eine vertrauliche Meldestelle an, ergänzend zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten.
Hier können Sie einen Verstoß melden
Sie können uns auch anrufen
Hinweisgeberschutz-Beauftragte:
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Tel.: 036074 31175
Wichtiger Hinweis
Bitte geben Sie nur Meldungen ab, von denen Sie nach bestem Wissen ausgehen können, dass die mitgeteilten Tatsachen richtig sind. Von bewusst unwahren Behauptungen ist abzusehen. Andernfalls kann dies strafrechtliche Folgen haben, zum Beispiel nach § 187 Strafgesetzbuch wegen Verleumdung.
Der gesetzliche Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz setzt außerdem voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen und einen Verstoß betreffen, der in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Angaben bitte als Vermutung oder als Aussage Dritter.
